<aside>

Download als PDF:

Funktionsbeschreibung myVIA - Stand Juni 2025.pdf

</aside>

Über das Online-Antragsportal myVIA können Erziehungsberechtigte und Bürger online Anträge zur Schülerbeförderung einreichen. Eine automatisierte Vorabprüfung gibt den Antragsstellenden eine Ersteinschätzung zum voraussichtlichen Anspruch und gibt einen Überblick über den aktuellen Bearbeitungsstand eingereichter Anträge. Die Benutzung von myVIA setzt den Einsatz der Software VIA voraus.

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Funktionen

1.1 Web-Basierung

1.2 Registrierung & Verifikation

Die Anmeldung in der Anwendung erfolgt über individuelle Nutzerkonten, die Antragsstellende selbst anlegen. Während der Registrierung können die angegebenen Daten durch einen Abgleich mit der Schuldatenbank (Name, Wohnsitz und besuchte Schule) und/oder dem Melderegister (Name und Adresse) validiert werden.

Zusätzlich kann zum Login auch die BundID des Nutzers gewählt werden. Während der Registrierung wird die Verwendung eines sicheren Passworts gefordert. Es muss eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zur Verfügung stehen.

Alternativ zur Überprüfung per Datenabgleich per Schuldatenbank oder Melderegister kann ein PIN-Brief versendet werden. PIN-Briefe dienen der einmaligen Verifikation. Neue Nutzerkonten können erst nach Eingabe der PIN aktiviert und zur Antragstellung genutzt werden. Briefe werden über die Fachanwendung erstellt und können als Dokumente gedruckt und Verwendet werden.

1.3 Antragstellung

Die Anträge können als “Baukasten” frei nach Vorlage des AG modelliert werden. Eingabefelder können mit “Wenn-Dann-Funktionen” versehen werden und Aktionen auslösen. Spätere Anpassungen wie das Hinzufügen weiterer Eingabefelder sind möglich. Genauere Funktionen im Antrag werden unter Punkt 2.3 “Funktionen zur Antragsstellung” beschrieben.

Eine Erfassung in jährlich abgrenzbare Anträge im Freigestellten Schülerverkehr, ÖPNV, Fahrkostenerstattung und Selbstzahler ist möglich.

Bereits bei der Eingabe der Daten wird automatisiert eine Anspruchsprüfung für den vorher ausgewählten Antrag durchgeführt. Die Vorprüfung soll nach den Kritieren Mindestentfernung, nächstgelegene Schule und zumutbare ÖPNV-Verbindung prüfen. Die Prüfpunkte können verändert und von AG erweitert werden. Fällt die Vorprüfung negativ aus, kann der Antrag dennoch eingereicht werden. Eingereichte Anträge sind jederzeit historisiert einsehbar, können jedoch nicht mehr durch die Antragsstellenden bearbeitet werden. Zur Mitteilung von Änderungen können Änderungsanträge nachgereicht werden (bspw. bei Umzügen).

1.5 Benachrichtigungen bei Änderungen